Dichtigkeitsprüfung

Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Abwasserleitungen durchführen zu lassen.

­Seit 2007 regelt das Landeswassergesetz die Pflicht zur Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) der privaten Abwasserleitungen. Diese Prüfungen sind sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei bereits bebauten Grundstücken durchzuführen. Dabei sind die erstmaligen Nachweise über Dichtigkeit spätestens bis zum 31.12.2015 einzuholen.

Es wird geschätzt, dass von über zwei Drittel aller Hausanschlüsse im Bundesgebiet sanierungsbedürftig sind und dadurch­ das Grundwasser, die Kanalnetze sowie öffentliche Kläranlagen gefährden.

Daher ist entschieden worden, zur Entlastung der öffentlichen Abwasseranlagen und zum Schutz des Grundwassers, die privaten Leitungen überprüfen zu lassen und bei Schäden zu sanieren. Die Kosten (etwa 500 Euro, bei verzweigten Leitungen und höherem Aufwand bis zu 800 Euro) tragen die Betroffenen Eigentümer. Man sollte in diesem Zusammenhang in jedem Fall vor Haustürgeschäften absehen und sich bevor man eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt, sicherheitshalber bei der Stadt / Gemeinde erkundigen, ob diese Firma eine ausreichende Eignung oder entsprechend registriert ist und eine Zulassung hat.


Umfangreiche Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung / Dichtigkeitsprüfung­ bietet das Portal Dichtigkeitsprüfung-24.de, u.a. über die gesetzlichen Grundlagen, Aufl­agen sowie Tipps zur Auswahl geeigneter Handwerksbetriebe.­


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KW 49 - Samstag, 09. Dezember 2023